Landessozialgericht NRW, 2012-04-18, L 11 KR 409/10

L 11 KR 409/10Sozialversicherungsgericht18.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 409/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-18

Aktenzeichen: L 11 KR 409/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0418.L11KR409.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.06.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.06.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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