Landessozialgericht NRW, 2012-05-02, L 20 AY 139/11 B

L 20 AY 139/11 BSozialversicherungsgericht02.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AY 139/11 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-02

Aktenzeichen: L 20 AY 139/11 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0502.L20AY139.11B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 07.11.2012 geändert. Die dem Beschwerdeführer für seine Tätigkeit im Verfahren S 17 AY 58/11 aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf 267,75 EUR festgesetzt. im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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