L 7 AS 83/09•Landessozialgericht NRW, 2012-05-03, L 7 AS 83/09
Landessozialgericht NRW, 2012-05-03, L 7 AS 83/09
L 7 AS 83/09Sozialversicherungsgericht03.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 83/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: L 7 AS 83/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0503.L7AS83.09.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 04.06.2009 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger 164.554,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2008 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 976.535,76 Euro festgesetzt.
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