L 1 KR 18/10•Landessozialgericht NRW, 2012-05-16, L 1 KR 18/10
Landessozialgericht NRW, 2012-05-16, L 1 KR 18/10
L 1 KR 18/10Sozialversicherungsgericht16.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 KR 18/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: L 1 KR 18/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0516.L1KR18.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 08.12.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung dem Endurteil vorbehalten bleibt. Die Revision wird zugelassen.
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