L 8 LW 10/11•Landessozialgericht NRW, 2012-05-16, L 8 LW 10/11
Landessozialgericht NRW, 2012-05-16, L 8 LW 10/11
L 8 LW 10/11Sozialversicherungsgericht16.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 LW 10/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: L 8 LW 10/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0516.L8LW10.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 31.5.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor klarstellend wie folgt gefasst wird: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 4.1.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.4.2010 verurteilt, den Kläger für die Zeit vom 25.10.2009 bis 24.7.2010 von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte zu befreien. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsrechtszug. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.