Landessozialgericht NRW, 2012-05-21, L 20 SO 608/10

L 20 SO 608/10Sozialversicherungsgericht21.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 608/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-21

Aktenzeichen: L 20 SO 608/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0521.L20SO608.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.09.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Entscheidung des Sozialgerichts. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 203.403,33 EUR festgesetzt.

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