L 10 P 1/11•Landessozialgericht NRW, 2012-05-23, L 10 P 1/11
Landessozialgericht NRW, 2012-05-23, L 10 P 1/11
L 10 P 1/11Sozialversicherungsgericht23.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 P 1/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: L 10 P 1/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0523.L10P1.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.12.2010 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Betrag iHv 4.835,76 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger zwei Drittel der diesem in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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