Landessozialgericht NRW, 2012-05-23, L 10 P 1/11

L 10 P 1/11Sozialversicherungsgericht23.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 P 1/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-23

Aktenzeichen: L 10 P 1/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0523.L10P1.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.12.2010 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Betrag iHv 4.835,76 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger zwei Drittel der diesem in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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