Landessozialgericht NRW, 2012-05-25, L 7 AS 742/12 B ER

L 7 AS 742/12 B ERSozialversicherungsgericht25.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 742/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-25

Aktenzeichen: L 7 AS 742/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0525.L7AS742.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 10.04.2012 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller in der Zeit vom 03.04.2012 bis zum 30.06.2012 vorläufig Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 407,86 Euro zu gewähren. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren. Weitere Kosten sind nicht zu erstatten.

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