L 20 AY 8/10•Landessozialgericht NRW, 2012-06-04, L 20 AY 8/10
Landessozialgericht NRW, 2012-06-04, L 20 AY 8/10
L 20 AY 8/10Sozialversicherungsgericht04.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 8/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-04
Aktenzeichen: L 20 AY 8/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0604.L20AY8.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2009 insoweit geändert, als für den Hilfeempfänger N nur ein Betrag von 109,87 EUR zu erstatten ist und die darüber hinausgehende Klage bzgl. dieses Hilfeempfängers abgewiesen wird. Im Übrigen wird die Berufung des beklagten Landes zurückgewiesen. Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.
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