Landessozialgericht NRW, 2012-06-04, L 20 AY 8/10

L 20 AY 8/10Sozialversicherungsgericht04.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AY 8/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-04

Aktenzeichen: L 20 AY 8/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0604.L20AY8.10.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2009 insoweit geändert, als für den Hilfeempfänger N nur ein Betrag von 109,87 EUR zu erstatten ist und die darüber hinausgehende Klage bzgl. dieses Hilfeempfängers abgewiesen wird. Im Übrigen wird die Berufung des beklagten Landes zurückgewiesen. Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.