L 10 P 118/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-06-05, L 10 P 118/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-06-05, L 10 P 118/11 B ER
L 10 P 118/11 B ERSozialversicherungsgericht05.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 P 118/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: L 10 P 118/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0605.L10P118.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 13.09.2011 geändert. Den Antragsgegnern wird es untersagt, die Veröffentlichung des Transparenzberichtes zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfung vom 01.02.2011 über den ambulanten Pflegedienst der Antragstellerin im Internet oder in sonstiger Weise sowie dessen Freigabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung zu veranlassen. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird für jeden Rechtszug auf 25.000 EUR festgesetzt.
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