Landessozialgericht NRW, 2012-06-11, L 18 R 126/12 B

L 18 R 126/12 BSozialversicherungsgericht11.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 R 126/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-11

Aktenzeichen: L 18 R 126/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0611.L18R126.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2011 wird zurückgewiesen. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.