Landessozialgericht NRW, 2012-06-18, L 12 AS 2173/11 B

L 12 AS 2173/11 BSozialversicherungsgericht18.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 2173/11 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-18

Aktenzeichen: L 12 AS 2173/11 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0618.L12AS2173.11B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.10.2011 geändert. Die aus der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe von der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 0,00 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

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