L 20 SO 12/09•Landessozialgericht NRW, 2012-06-18, L 20 SO 12/09
Landessozialgericht NRW, 2012-06-18, L 20 SO 12/09
L 20 SO 12/09Sozialversicherungsgericht18.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 12/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-18
Aktenzeichen: L 20 SO 12/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0618.L20SO12.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27.01.2009 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 50.740,18 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.