L 9 AL 9/12•Landessozialgericht NRW, 2012-06-21, L 9 AL 9/12
Landessozialgericht NRW, 2012-06-21, L 9 AL 9/12
L 9 AL 9/12Sozialversicherungsgericht21.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 9/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-21
Aktenzeichen: L 9 AL 9/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0621.L9AL9.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 13.12.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragspflichtversicherung ab dem 25.10.2008 durchzuführen ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
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