Landessozialgericht NRW, 2012-06-21, L 9 AL 9/12

L 9 AL 9/12Sozialversicherungsgericht21.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 9/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-21

Aktenzeichen: L 9 AL 9/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0621.L9AL9.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 13.12.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragspflichtversicherung ab dem 25.10.2008 durchzuführen ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.