L 19 AS 1397/11•Landessozialgericht NRW, 2012-06-25, L 19 AS 1397/11
Landessozialgericht NRW, 2012-06-25, L 19 AS 1397/11
L 19 AS 1397/11Sozialversicherungsgericht25.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1397/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-25
Aktenzeichen: L 19 AS 1397/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0625.L19AS1397.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.06.2011 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.04.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.06.2010 und Änderung des Bescheides vom 04.01.2010 verurteilt, der Klägerin eine Regelleistung für Alleinstehende in Höhe von 364,00 EUR monatlich für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2010 zu gewähren. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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