L 7 AS 515/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-06-27, L 7 AS 515/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-06-27, L 7 AS 515/12 B ER
L 7 AS 515/12 B ERSozialversicherungsgericht27.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 515/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-27
Aktenzeichen: L 7 AS 515/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0627.L7AS515.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.03.2012 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern vorläufig für die Zeit vom 26.01.2012 bis zum 31.07.2012 die Regelbedarfe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge zu 1/2. Weitere Kosten sind nicht zu erstatten.
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