L 19 AS 973/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-06-29, L 19 AS 973/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-06-29, L 19 AS 973/12 B ER
L 19 AS 973/12 B ERSozialversicherungsgericht29.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 973/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-29
Aktenzeichen: L 19 AS 973/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0629.L19AS973.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.05.2012 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, den Antragstellern ab dem 10.04.2012 bis zum 31.07.2012 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von insgesamt 674,00 EUR mtl. zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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