Landessozialgericht NRW, 2012-06-29, L 19 AS 973/12 B ER

L 19 AS 973/12 B ERSozialversicherungsgericht29.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 973/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-29

Aktenzeichen: L 19 AS 973/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0629.L19AS973.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.05.2012 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, den Antragstellern ab dem 10.04.2012 bis zum 31.07.2012 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von insgesamt 674,00 EUR mtl. zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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