Landessozialgericht NRW, 2012-07-02, L 19 AS 1071/12 B ER

L 19 AS 1071/12 B ERSozialversicherungsgericht02.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1071/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-02

Aktenzeichen: L 19 AS 1071/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0702.L19AS1071.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.05.2012 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 29.03.2012 bis zum 31.07.2012 Regelbedarf nach § 20 SGB II in Höhe von 374,00 EUR mtl. zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Der Antragstellerin wird ab dem 15.06.2012 Prozesskostenhilfe ratenfrei bewilligt und Rechtsanwältin T, L, beigeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.