L 20 SF 204/12 G•Landessozialgericht NRW, 2012-07-11, L 20 SF 204/12 G
Landessozialgericht NRW, 2012-07-11, L 20 SF 204/12 G
L 20 SF 204/12 GSozialversicherungsgericht11.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SF 204/12 G — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-11
Aktenzeichen: L 20 SF 204/12 G
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0711.L20SF204.12G.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 13.06.2012 - L 20 SO 196/12 B ER wird als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin F wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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