Landessozialgericht NRW, 2012-07-12, L 11 KA 39/12 B ER

L 11 KA 39/12 B ERSozialversicherungsgericht12.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 39/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-12

Aktenzeichen: L 11 KA 39/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0712.L11KA39.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 26.03.2012 abgeändert. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 21.12.2011 wiederherzustellen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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