L 11 KA 39/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-07-12, L 11 KA 39/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-07-12, L 11 KA 39/12 B ER
L 11 KA 39/12 B ERSozialversicherungsgericht12.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 39/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-12
Aktenzeichen: L 11 KA 39/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0712.L11KA39.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 26.03.2012 abgeändert. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 21.12.2011 wiederherzustellen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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