L 7 AS 1047/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-07-16, L 7 AS 1047/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-07-16, L 7 AS 1047/12 B ER
L 7 AS 1047/12 B ERSozialversicherungsgericht16.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1047/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-16
Aktenzeichen: L 7 AS 1047/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0716.L7AS1047.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 29.05.2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt T aus H beigeordnet.
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