Landessozialgericht NRW, 2012-07-18, L 12 AS 1225/12 B ER

L 12 AS 1225/12 B ERSozialversicherungsgericht18.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1225/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-18

Aktenzeichen: L 12 AS 1225/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0718.L12AS1225.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag, dem Antragsteller für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines noch zu bennenden Rechtsanwaltes zu bewilligen, wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.