L 12 AS 1897/11 B•Landessozialgericht NRW, 2012-07-20, L 12 AS 1897/11 B
Landessozialgericht NRW, 2012-07-20, L 12 AS 1897/11 B
L 12 AS 1897/11 BSozialversicherungsgericht20.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1897/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-20
Aktenzeichen: L 12 AS 1897/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0720.L12AS1897.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Klägerin zu 1) wird unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts E vom 19.09.2011 ab 22.07.2011 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C, E, bewilligt. Im Übrigen wird die Beschwerde der Klägerin zu 1) zurückgewiesen. Dem Kläger zu 2) wird unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2011 ab 06.03.2009 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C, E, bewilligt. Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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