Landessozialgericht NRW, 2012-07-20, L 12 AS 1897/11 B

L 12 AS 1897/11 BSozialversicherungsgericht20.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1897/11 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-20

Aktenzeichen: L 12 AS 1897/11 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0720.L12AS1897.11B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Klägerin zu 1) wird unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts E vom 19.09.2011 ab 22.07.2011 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C, E, bewilligt. Im Übrigen wird die Beschwerde der Klägerin zu 1) zurückgewiesen. Dem Kläger zu 2) wird unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2011 ab 06.03.2009 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C, E, bewilligt. Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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