L 7 SF 206/12 ER•Landessozialgericht NRW, 2012-07-31, L 7 SF 206/12 ER
Landessozialgericht NRW, 2012-07-31, L 7 SF 206/12 ER
L 7 SF 206/12 ERSozialversicherungsgericht31.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 SF 206/12 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-31
Aktenzeichen: L 7 SF 206/12 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0731.L7SF206.12ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf Antrag des Antragstellers wird die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.05.2012 hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ausgesetzt (§ 199 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz [SGG]). Die Anordnung ist unanfechtbar; sie kann jederzeit aufgehoben werden (199 Abs. 2 Satz 3 SGG).
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