L 7 AS 1277/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-08-14, L 7 AS 1277/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-08-14, L 7 AS 1277/12 B ER
L 7 AS 1277/12 B ERSozialversicherungsgericht14.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1277/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-14
Aktenzeichen: L 7 AS 1277/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0814.L7AS1277.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 04.06.2012 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 11.05.2012 gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt vom 08.05.2012 wird abgelehnt. Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ab Antragstellung (18.07.2012) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus N beigeordnet.
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