L 7 AS 1355/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-08-14, L 7 AS 1355/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-08-14, L 7 AS 1355/12 B ER
L 7 AS 1355/12 B ERSozialversicherungsgericht14.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1355/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-14
Aktenzeichen: L 7 AS 1355/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0814.L7AS1355.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 04.07.2012 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 29.05.2012 gegen den Sanktionsbescheid vom 24.05.2012 wird abgelehnt. Der Antrag des Antragstellers, die Aufhebung der Vollziehung des Sanktionsbescheides vom 24.05.2012 anzuordnen, wird abgelehnt. Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus N beigeordnet.
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