L 7 AS 1368/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-08-16, L 7 AS 1368/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-08-16, L 7 AS 1368/12 B ER
L 7 AS 1368/12 B ERSozialversicherungsgericht16.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1368/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-16
Aktenzeichen: L 7 AS 1368/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0816.L7AS1368.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsteller werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.07.2012 (S 19 AS 2250/12 ER) und vom 17.07.2012 (S 3 AS 2316/12 ER) geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern vorläufig für den Zeitraum vom 01.05.2012 bis 30.08.2012 die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 665,00 Euro zu gewähren. Die Bruttokaltmiete in Höhe von monatlich 636,00 Euro ist an die Vermieterin oder einen anderen Empfangsberechtigten zu zahlen. Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt 1/2 der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller dem Grunde nach.
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