L 18 KN 211/11•Landessozialgericht NRW, 2012-08-21, L 18 KN 211/11
Landessozialgericht NRW, 2012-08-21, L 18 KN 211/11
L 18 KN 211/11Sozialversicherungsgericht21.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 211/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-21
Aktenzeichen: L 18 KN 211/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0821.L18KN211.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 22.07.2011 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 13.11.2009 und 01.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2010 verurteilt, dem Kläger ab dem 01.12.2009 Regelaltersrente zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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