Landessozialgericht NRW, 2012-08-21, L 8 R 392/12 B ER

L 8 R 392/12 B ERSozialversicherungsgericht21.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 392/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-21

Aktenzeichen: L 8 R 392/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0821.L8R392.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 2.4.2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 197,66 Euro festgesetzt.

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