L 8 R 392/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-08-21, L 8 R 392/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-08-21, L 8 R 392/12 B ER
L 8 R 392/12 B ERSozialversicherungsgericht21.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 392/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-21
Aktenzeichen: L 8 R 392/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0821.L8R392.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 2.4.2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 197,66 Euro festgesetzt.
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