Landessozialgericht NRW, 2012-08-21, L 8 R 393/12 B

L 8 R 393/12 BSozialversicherungsgericht21.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 393/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-21

Aktenzeichen: L 8 R 393/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0821.L8R393.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.4.2012 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird endgültig auf 71.030,83 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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