L 16 KR 372/10•Landessozialgericht NRW, 2012-08-23, L 16 KR 372/10
Landessozialgericht NRW, 2012-08-23, L 16 KR 372/10
L 16 KR 372/10Sozialversicherungsgericht23.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 372/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-23
Aktenzeichen: L 16 KR 372/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0823.L16KR372.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 29.06.2010 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.01.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.08.2009 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 02.12.2008 bis 19.01.2009 Krankengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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