Landessozialgericht NRW, 2012-09-03, L 19 AS 1542/12 B ER

L 19 AS 1542/12 B ERSozialversicherungsgericht03.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1542/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-03

Aktenzeichen: L 19 AS 1542/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0903.L19AS1542.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.07.2012 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 06.07. bis zum 30.09.2012 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von insgesamt 374,00 EUR mtl. zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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