Landessozialgericht NRW, 2012-10-04, L 12 AS 425/12 B

L 12 AS 425/12 BSozialversicherungsgericht04.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 425/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-04

Aktenzeichen: L 12 AS 425/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1004.L12AS425.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.12.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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