L 12 SO 605/10•Landessozialgericht NRW, 2012-10-10, L 12 SO 605/10
Landessozialgericht NRW, 2012-10-10, L 12 SO 605/10
L 12 SO 605/10Sozialversicherungsgericht10.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 605/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: L 12 SO 605/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1010.L12SO605.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28.09.2010 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten der von Oktober 2008 bis Juni 2010 erhaltene Musiktherapie in Höhe von 2680,00 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen Kosten des Klägers in beiden Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen
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