L 20 SO 613/11•Landessozialgericht NRW, 2012-10-29, L 20 SO 613/11
Landessozialgericht NRW, 2012-10-29, L 20 SO 613/11
L 20 SO 613/11Sozialversicherungsgericht29.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 613/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-29
Aktenzeichen: L 20 SO 613/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1029.L20SO613.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.09.2011 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2008 verurteilt, dem Kläger über die bisherige Bewilligung hinaus für den Monat August 2008 weitere 21,09 EUR Sozialhilfe zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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