Landessozialgericht NRW, 2012-11-15, L 19 AS 1917/12 B ER

L 19 AS 1917/12 B ERSozialversicherungsgericht15.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1917/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-15

Aktenzeichen: L 19 AS 1917/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1115.L19AS1917.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.09.2012 geändert. Der Antragsgegner wird als örtlicher Sozialhilfeträger im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, den Antragstellern ab dem 10.08. bis zum 30.11.2012 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von insgesamt 674,00 EUR mtl. zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag der Antragsteller abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der Kosten des Verfahrens.

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