Landessozialgericht NRW, 2012-11-21, L 8 R 900/11

L 8 R 900/11Sozialversicherungsgericht21.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 900/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-21

Aktenzeichen: L 8 R 900/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1121.L8R900.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.12.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers aus dem gesamten Verfahren zu 1/3. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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