L 16 KR 600/11•Landessozialgericht NRW, 2012-11-22, L 16 KR 600/11
Landessozialgericht NRW, 2012-11-22, L 16 KR 600/11
L 16 KR 600/11Sozialversicherungsgericht22.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 600/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: L 16 KR 600/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1122.L16KR600.11.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28.09.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 30.12.2008 zu zahlen sind. Die Beklagte hat die Kosten in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 802,88 Euro festgesetzt.
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