L 16 AL 329/11•Landessozialgericht NRW, 2012-11-29, L 16 AL 329/11
Landessozialgericht NRW, 2012-11-29, L 16 AL 329/11
L 16 AL 329/11Sozialversicherungsgericht29.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 AL 329/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: L 16 AL 329/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1129.L16AL329.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 29.09.2011 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene haben dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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