L 15 U 270/12•Landessozialgericht NRW, 2012-12-18, L 15 U 270/12
Landessozialgericht NRW, 2012-12-18, L 15 U 270/12
L 15 U 270/12Sozialversicherungsgericht18.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 270/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-18
Aktenzeichen: L 15 U 270/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1218.L15U270.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 10.04.2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt neu gefasst wird: Der Bescheid vom 13.04.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2011 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall vom 10.01.2010 ein Arbeitsunfall ist. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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