L 18 KN 249/11•Landessozialgericht NRW, 2012-12-18, L 18 KN 249/11
Landessozialgericht NRW, 2012-12-18, L 18 KN 249/11
L 18 KN 249/11Sozialversicherungsgericht18.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 249/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-18
Aktenzeichen: L 18 KN 249/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:1218.L18KN249.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Soweit der Kläger die Zahlung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für den Zeitraum vom 1.5. bis 31.8.2002 beansprucht, wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.7.2011 als unzulässig verworfen und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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