Landessozialgericht NRW, 2013-01-16, L 11 KA 122/10

L 11 KA 122/10Sozialversicherungsgericht16.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 122/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-16

Aktenzeichen: L 11 KA 122/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0116.L11KA122.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sie über den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden hat. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

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