L 7 AS 1224/12 B ER•Landessozialgericht NRW, 2013-01-17, L 7 AS 1224/12 B ER
Landessozialgericht NRW, 2013-01-17, L 7 AS 1224/12 B ER
L 7 AS 1224/12 B ERSozialversicherungsgericht17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1224/12 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: L 7 AS 1224/12 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0117.L7AS1224.12B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.06.2012 dahingehend abgeändert, dass ab dem 01.10.2012 statt des Antragsgegners der Beigeladene zu 2) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, den Antragstellern vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bis zum 31.12.2012 in Höhe von 410,64 Euro monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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