Landessozialgericht NRW, 2013-01-22, L 20 SO 361/12 B

L 20 SO 361/12 BSozialversicherungsgericht22.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 361/12 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-22

Aktenzeichen: L 20 SO 361/12 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0122.L20SO361.12B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.08.2012 betreffend den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben. Dem Antragsteller wird für das Eilverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I, E beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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