L 7 AS 1508/12 B•Landessozialgericht NRW, 2013-01-25, L 7 AS 1508/12 B
Landessozialgericht NRW, 2013-01-25, L 7 AS 1508/12 B
L 7 AS 1508/12 BSozialversicherungsgericht25.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1508/12 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-25
Aktenzeichen: L 7 AS 1508/12 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0125.L7AS1508.12B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichtes Duisburg vom 06.07.2012 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X aus P beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.