L 9 SO 437/12 B•Landessozialgericht NRW, 2013-02-26, L 9 SO 437/12 B
Landessozialgericht NRW, 2013-02-26, L 9 SO 437/12 B
L 9 SO 437/12 BSozialversicherungsgericht26.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 437/12 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: L 9 SO 437/12 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0226.L9SO437.12B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 30.10.2012 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Aachen ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S aus X beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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