Landessozialgericht NRW, 2013-03-04, L 8 R 12/13 B

L 8 R 12/13 BSozialversicherungsgericht04.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 12/13 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-04

Aktenzeichen: L 8 R 12/13 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0304.L8R12.13B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.12.2012 geändert. Der Streitwert für den Vergleich wird auf 50.558,21 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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