L 2 SF 40/13 ER•Landessozialgericht NRW, 2013-03-15, L 2 SF 40/13 ER
Landessozialgericht NRW, 2013-03-15, L 2 SF 40/13 ER
L 2 SF 40/13 ERSozialversicherungsgericht15.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 SF 40/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-15
Aktenzeichen: L 2 SF 40/13 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0315.L2SF40.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf Antrag des Antragsstellers wird gemäß § 199 Abs. 2 SGG die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.02.2013 - S 60 AS 5227/12 ER - ausgesetzt. Kosten sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.