L 19 AS 1303/12•Landessozialgericht NRW, 2013-04-22, L 19 AS 1303/12
Landessozialgericht NRW, 2013-04-22, L 19 AS 1303/12
L 19 AS 1303/12Sozialversicherungsgericht22.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1303/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-22
Aktenzeichen: L 19 AS 1303/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2013:0422.L19AS1303.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.05.2012 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 29.12.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.03.2011 wird aufgehoben, soweit ein Erstattungsanspruch nach § 34 SGB II für die Zeit ab dem 01.04.2010 dem Grunde nach festgestellt wird. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 1/3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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